Testamentsvollstrecker
Aufgabe eines Testamentsvollstreckers ist es, die Anweisungen und den Willen des Verstorbenen nach dem Wortlaut des von ihm verfassten Testaments umzusetzen. Der Testamentsvollstrecker stellt dabei sicher, dass sämtliche Auflagen und Vermächtnisse nach den zeitlichen Vorgaben tatsächlich erfüllt werden.
In den wenigsten Fällen macht der Erblasser von dieser Option Gebrauch, da oftmals unterschätzt wird, wie konfliktträchtig das Thema Erbschaft selbst bei scheinbar einfach gelagerten Fällen sein kann.
Auch wenn der Erblasser keinen Testamentsvollstrecker bestimmt hat, so können die Erben in einer einvernehmlichen Beschlussfassung einen Testamentsvollstrecker beauftragen, der die gesamte Erbabwicklung im Interesse aller Erben vornimmt.
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