{"id":216,"date":"2022-08-22T17:16:37","date_gmt":"2022-08-22T15:16:37","guid":{"rendered":"http:\/\/wp.kanzlei-weinreich.de\/ueber-uns\/?page_id=216"},"modified":"2025-01-29T15:58:35","modified_gmt":"2025-01-29T14:58:35","slug":"allgemeinegeschaeftsbedingungen","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/kanzlei-weinreich.de\/ueber-uns\/allgemeinegeschaeftsbedingungen\/","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; fullwidth=&#8220;on&#8220; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; background_color=&#8220;#2ea3f2&#8243; use_background_color_gradient=&#8220;on&#8220; background_color_gradient_direction=&#8220;330deg&#8220; background_color_gradient_stops=&#8220;#2ea3f2 0%|#2e6df4 100%&#8220; background_color_gradient_start=&#8220;#2ea3f2&#8243; background_color_gradient_end=&#8220;#2e6df4&#8243; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_fullwidth_header title=&#8220;Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen&#8220; subhead=&#8220;f\u00fcr Steuerberater und steuerberatende Berufsaus\u00fcbungsgesellschaften (Stand Januar 2025)&#8220; _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; title_font=&#8220;||||||||&#8220; background_color=&#8220;#44559D&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220; button_one_text_size__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_two_text_size__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_one_text_color__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_two_text_color__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_one_border_width__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_two_border_width__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_one_border_color__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_two_border_color__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_one_border_radius__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_two_border_radius__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_one_letter_spacing__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_two_letter_spacing__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_one_bg_color__hover_enabled=&#8220;off&#8220; button_two_bg_color__hover_enabled=&#8220;off&#8220;][\/et_pb_fullwidth_header][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.20.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_row _builder_version=&#8220;4.20.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243; _builder_version=&#8220;4.20.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][et_pb_text _builder_version=&#8220;4.20.4&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;]<\/p>\n<div class=\"et_pb_section et_pb_section_1 et_section_regular\">\n<div class=\"et_pb_row et_pb_row_0\" style=\"text-align: left;\">\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><center><em><small>Stand: Januar 2025<\/small><\/em><\/center><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 16px;\">Die folgenden \u201eAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge<\/span><sup>1)<\/sup><span style=\"font-size: 16px;\">\u00a0<\/span><span style=\"font-size: 16px;\">zwischen Steuerberatern<\/span><sup>2)<\/sup><span style=\"font-size: 16px;\">\u00a0<\/span><span style=\"font-size: 16px;\">und steuerberatenden Berufsaus\u00fcbungsgesellschaften (im Folgenden \u201eSteuerberater\u201c genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.<\/span><\/p>\n<div class=\"et_pb_column et_pb_column_4_4 et_pb_column_0  et_pb_css_mix_blend_mode_passthrough et-last-child\">\n<div class=\"et_pb_module et_pb_code et_pb_code_0\">\n<div class=\"et_pb_code_inner\">\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">1. Umfang und Ausf\u00fchrung des Auftrags<\/span><\/h2>\n<ol class=\"dwsol\">\n<li class=\"dwsli\">F\u00fcr den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag ma\u00dfgebend. Der Auftrag wird nach den Grunds\u00e4tzen ordnungsgem\u00e4\u00dfer Berufsaus\u00fcbung unter Beachtung der einschl\u00e4gigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten (vgl. StBerG, BOStB) ausgef\u00fchrt.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Die Ber\u00fccksichtigung ausl\u00e4ndischen Rechts bedarf einer ausdr\u00fccklichen Vereinbarung in Textform.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">\u00c4ndert sich die Rechtslage nach abschlie\u00dfender Erledigung einer Angelegenheit, so ist der Steuerberater nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf die \u00c4nderung oder die sich daraus ergebenden Folgen hinzuweisen. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdr\u00fccklich in Textform vereinbart wird.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Die Pr\u00fcfung der Richtigkeit, Vollst\u00e4ndigkeit und Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeit der dem Steuerberater \u00fcbergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchf\u00fchrung und Bilanz, geh\u00f6rt nur zum Auftrag, wenn dies in Textform vereinbart ist. Der Steuerberater wird die vom Auftraggeber gemachten Angaben, insbesondere Zahlenangaben, als richtig zu Grunde legen. Soweit er offensichtliche Unrichtigkeiten feststellt, wird er den Auftraggeber darauf hinweisen.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Der Auftrag stellt keine Vollmacht f\u00fcr die Vertretung vor Beh\u00f6rden, Gerichten oder sonstigen Stellen dar. Diese ist gesondert zu erteilen. Ist wegen der Abwesenheit des Auftraggebers eine Abstimmung mit diesem \u00fcber die Einlegung von Rechtsbehelfen oder Rechtsmitteln nicht m\u00f6glich, ist der Steuerberater im Zweifel zu fristwahrenden Handlungen berechtigt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">2. Verschwiegenheitspflicht<\/span><\/h2>\n<ol class=\"dwsol\">\n<li class=\"dwsli\">Der Steuerberater ist nach Ma\u00dfgabe der Gesetze verpflichtet, \u00fcber alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit der Ausf\u00fchrung des Auftrags zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Verpflichtung. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftragsverh\u00e4ltnisses fort. Die Verschwiegenheitspflicht besteht im gleichen Umfang auch f\u00fcr die Mitarbeiter des Steuerberaters.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen des Steuerberaters erforderlich ist. Der Steuerberater ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als er nach den Versicherungsbedingungen seiner Berufshaftpflichtversicherung zur Information und Mitwirkung verpflichtet ist.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte, u. a. nach \u00a7 102 AO, \u00a7 53 StPO und \u00a7 383 ZPO, bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Der Steuerberater ist von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, soweit dies zur Bestellung eines allgemeinen Vertreters (\u00a7 69 StBerG) oder zur Durchf\u00fchrung eines Zertifizierungsaudits in der Kanzlei des Steuerberaters erforderlich ist und die insoweit t\u00e4tigen Personen ihrerseits \u00fcber ihre Verschwiegenheitspflicht belehrt worden sind. Der Auftraggeber erkl\u00e4rt sich damit einverstanden, dass durch den allgemeinen Vertreter oder den Zertifizierer\/Auditor Einsicht in seine \u2013 vom Steuerberater angelegte und gef\u00fchrte \u2013 Handakte genommen wird.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">3. Mitwirkung Dritter<\/span><\/h2>\n<p>Der Steuerberater ist berechtigt, zur Ausf\u00fchrung des Auftrags Mitarbeiter und unter den Voraussetzungen des \u00a7 62a StBerG auch externe Dienstleister (insbesondere datenverarbeitende Unternehmen) heranzuziehen. Die Beteiligung fachkundiger Dritter zur Mandatsbearbeitung (z. B. andere Steuerberater, Wirtschaftspr\u00fcfer, Rechtsanw\u00e4lte) bedarf der Einwilligung und des Auftrags des Auftraggebers. Der Steuerberater ist nicht berechtigt und verpflichtet, diese Dritten ohne Auftrag des Auftraggebers hinzuzuziehen.<\/p>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">4. Elektronische Kommunikation, Datenschutz<sup>3)<\/sup><\/span><\/h2>\n<ol class=\"dwsol\">\n<li class=\"dwsli\">Der Steuerberater ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Auftr\u00e4ge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu \u00fcbertragen.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Der Steuerberater ist berechtigt, in Erf\u00fcllung seiner Pflichten nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Beauftragten f\u00fcr den Datenschutz zu bestellen. Sofern dieser Beauftragte f\u00fcr den Datenschutz nicht bereits nach Ziff. 2 Abs. 1 Satz 3 der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, hat der Steuerberater daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass der Beauftragte f\u00fcr den Datenschutz sich mit Aufnahme seiner T\u00e4tigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung elektronischer Kommunikationsmittel (E-Mail etc.) mit Risiken f\u00fcr die Vertraulichkeit der Kommunikation verbunden sein kann. Der Auftraggeber stimmt der Nutzung elektronischer Kommunikationsmittel durch den Steuerberater zu.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">5. M\u00e4ngelbeseitigung<\/span><\/h2>\n<ol class=\"dwsol\">\n<li class=\"dwsli\">Bei etwaigen M\u00e4ngeln ist dem Steuerberater Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) k\u00f6nnen vom Steuerberater jederzeit, auch Dritten gegen\u00fcber, berichtigt werden. Sonstige M\u00e4ngel darf der Steuerberater Dritten gegen\u00fcber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Steuerberaters den Interessen des Auftraggebers vorgehen.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">6. Haftung<\/span><\/h2>\n<ol class=\"dwsol\">\n<li class=\"dwsli\">Der Anspruch des Auftraggebers aus dem Auftragsverh\u00e4ltnis mit dem Steuerberater auf Ersatz eines fahrl\u00e4ssig verursachten Schadens wird auf 4.000.000,00 \u20ac<sup>4)<\/sup><span>\u00a0<\/span>(in Worten: vier Millionen \u20ac) begrenzt.<sup>5)<\/sup><span>\u00a0<\/span>Die Haftungsbegrenzung bezieht sich allein auf Fahrl\u00e4ssigkeit. Die Haftung f\u00fcr Vorsatz bleibt insoweit unber\u00fchrt. Von der Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Haftungsanspr\u00fcche f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit. Die Haftungsbegrenzung gilt f\u00fcr die gesamte T\u00e4tigkeit des Steuerberaters f\u00fcr den Auftraggeber, also insbesondere auch f\u00fcr eine Ausweitung des Auftragsinhalts; einer erneuten Vereinbarung der Haftungsbegrenzung bedarf es insoweit nicht. Die Haftungsbegrenzung gilt auch gegen\u00fcber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Auftragsverh\u00e4ltnisses fallen; \u00a7 334 BGB wird insoweit ausdr\u00fccklich nicht abbedungen. Einzelvertragliche Haftungsbegrenzungsvereinbarungen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch \u2013 soweit nicht ausdr\u00fccklich anders geregelt \u2013 unber\u00fchrt.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Die Haftungsbegrenzung gilt, wenn entsprechend hoher Versicherungsschutz bestanden hat, r\u00fcckwirkend von Beginn des Mandatsverh\u00e4ltnisses bzw. dem Zeitpunkt der H\u00f6herversicherung an und erstreckt sich, wenn der Auftragsumfang nachtr\u00e4glich ge\u00e4ndert oder erweitert wird, auch auf diese F\u00e4lle.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Die Erteilung m\u00fcndlicher Ausk\u00fcnfte geh\u00f6rt nicht zu den vertraglichen Hauptleistungspflichten des Steuerberaters. Sie bergen die Gefahr insbesondere einer unvollst\u00e4ndigen m\u00fcndlichen Darlegung des zu beurteilenden Sachverhalts sowie von Missverst\u00e4ndnissen zwischen Steuerberater und Auftraggeber. Deshalb wird vereinbart, dass der Steuerberater nur f\u00fcr in Textform erteilte Ausk\u00fcnfte einzutreten hat und die Haftung f\u00fcr fahrl\u00e4ssig falsche m\u00fcndliche Ausk\u00fcnfte des Steuerberaters oder seiner Mitarbeiter ausgeschlossen ist.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Schadensersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers, mit Ausnahme solcher aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit, verj\u00e4hren in 18 Monaten zum Jahresende ab Kenntnis oder grob fahrl\u00e4ssiger Unkenntnis des Auftraggebers von den Anspr\u00fcchen, sp\u00e4testens aber in f\u00fcnf Jahren zum Jahresende ab der Anspruchsentstehung. Ma\u00dfgeblich ist die fr\u00fcher endende Frist.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">7. Pflichten des Auftraggebers; unterlassene Mitwirkung und Annahmeverzug des Auftraggebers<\/span><\/h2>\n<ol class=\"dwsol\">\n<li class=\"dwsli\">Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit es zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Insbesondere hat er dem Steuerberater unaufgefordert alle f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollst\u00e4ndig und so rechtzeitig zu \u00fcbergeben, dass dem Steuerberater eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verf\u00fcgung steht. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Unterrichtung \u00fcber alle Vorg\u00e4nge und Umst\u00e4nde, die f\u00fcr die Ausf\u00fchrung des Auftrags von Bedeutung sein k\u00f6nnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Mitteilungen des Steuerberaters zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen R\u00fccksprache zu halten.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabh\u00e4ngigkeit des Steuerberaters oder seiner Erf\u00fcllungsgehilfen beeintr\u00e4chtigen k\u00f6nnte.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Der Auftraggeber verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse des Steuerberaters nur mit dessen Einwilligung weiterzugeben, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Setzt der Steuerberater beim Auftraggeber Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen des Steuerberaters zur Installation und Anwendung der Programme nachzukommen. Des Weiteren ist der Auftraggeber verpflichtet, die Programme nur in dem vom Steuerberater vorgeschriebenen Umfang zu nutzen, und er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt. Der Auftraggeber darf die Programme nicht verbreiten. Der Steuerberater bleibt Inhaber der Nutzungsrechte. Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was der Aus\u00fcbung der Nutzungsrechte an den Programmen durch den Steuerberater entgegensteht.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Unterl\u00e4sst der Auftraggeber eine ihm nach Ziff. 7 Abs. 1 bis 4 oder anderweitig obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der vom Steuerberater angebotenen Leistung in Verzug, so ist der Steuerberater berechtigt, den Vertrag fristlos zu k\u00fcndigen. Unber\u00fchrt bleibt der Anspruch des Steuerberaters auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Steuerberater von dem K\u00fcndigungsrecht keinen Gebrauch macht.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">8. Urheberrechtsschutz<\/span><\/h2>\n<p><span>Die Leistungen des Steuerberaters stellen dessen geistiges Eigentum dar. Sie sind urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Eine Weitergabe von Arbeitsergebnissen au\u00dferhalb der bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Verwendung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Steuerberaters in Textform zul\u00e4ssig.<\/span><\/p>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">9. Verg\u00fctung, Rechnungsstellung, Vorschuss und Aufrechnung<\/span><\/h2>\n<ol class=\"dwsol\">\n<li class=\"dwsli\">Die Verg\u00fctung (Geb\u00fchren und Auslagenersatz) des Steuerberaters f\u00fcr seine Berufst\u00e4tigkeit nach \u00a7 33 StBerG bemisst sich nach der Steuerberaterverg\u00fctungsverordnung (StBVV). Eine h\u00f6here oder niedrigere als die gesetzliche Verg\u00fctung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Verg\u00fctung ist nur in au\u00dfergerichtlichen Angelegenheiten zul\u00e4ssig. Sie muss in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">F\u00fcr T\u00e4tigkeiten, die in der StBVV keine Regelung erfahren (z. B. \u00a7 57 Abs. 3 Nrn. 2 und 3 StBerG), gilt die vereinbarte Verg\u00fctung, anderenfalls die f\u00fcr diese T\u00e4tigkeit vorgesehene gesetzliche Verg\u00fctung, ansonsten die \u00fcbliche Verg\u00fctung (\u00a7\u00a7 612 Abs. 2 und 632 Abs. 2 BGB).<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Eine Aufrechnung gegen\u00fcber einem Verg\u00fctungsanspruch des Steuerberaters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen zul\u00e4ssig. Etwaige Anspr\u00fcche des Auftraggebers auf R\u00fcckzahlung einer gezahlten Verg\u00fctung verj\u00e4hren in 18 Monaten zum Jahresende nach Zugang der Rechnung beim Auftraggeber.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">F\u00fcr bereits entstandene und voraussichtlich entstehende Geb\u00fchren und Auslagen kann der Steuerberater einen Vorschuss fordern. Wird der geforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Steuerberater nach vorheriger Ank\u00fcndigung seine weitere T\u00e4tigkeit f\u00fcr den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Steuerberater wird seine Absicht, die T\u00e4tigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntgeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der T\u00e4tigkeit erwachsen k\u00f6nnen. F\u00fcr den Steuerberater ist eine Verrechnung von Vorsch\u00fcssen mit allen f\u00e4lligen Forderungen aus dem Auftragsverh\u00e4ltnis m\u00f6glich, unabh\u00e4ngig davon, f\u00fcr welche T\u00e4tigkeit der Vorschuss gefordert wurde.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlt.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">10. Beendigung des Vertrags<\/span><\/h2>\n<ol class=\"dwsol\">\n<li class=\"dwsli\">Der Vertrag endet mit Erf\u00fcllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch K\u00fcndigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Gesch\u00e4ftsunf\u00e4higkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Aufl\u00f6sung.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Der Vertrag kann \u2013 wenn und soweit er einen Dienstvertrag i. S. d. \u00a7\u00a7 611, 675 BGB darstellt \u2013 von jedem Vertragspartner au\u00dferordentlich gek\u00fcndigt werden, es sei denn, es handelt sich um ein Dienstverh\u00e4ltnis mit festen Bez\u00fcgen, \u00a7 627 Abs. 1 BGB; die K\u00fcndigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung zwischen Steuerberater und Auftraggeber.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausf\u00fchrung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme einschlie\u00dflich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverz\u00fcglich herauszugeben bzw. zu l\u00f6schen.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Nach Beendigung des Auftragsverh\u00e4ltnisses sind die Unterlagen beim Steuerberater abzuholen.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Endet der Auftrag vor seiner vollst\u00e4ndigen Ausf\u00fchrung, so richtet sich der Verg\u00fctungsanspruch des Steuerberaters nach den gesetzlichen Regelungen, insbesondere \u00a7 12 Abs. 4 StBVV. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung in Textform.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">11. Zur\u00fcckbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen<\/span><\/h2>\n<ol class=\"dwsol\">\n<li class=\"dwsli\">Der Steuerberater kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zur\u00fcckgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zur\u00fcckbehalten oder dies im Wege der elektronischen Datenverarbeitung vornehmen.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Der Steuerberater kann die Herausgabe der Dokumente verweigern, bis er wegen seiner Geb\u00fchren und Auslagen befriedigt ist (\u00a7 66 Abs. 3 StBerG). Hinsichtlich der Arbeitsergebnisse gilt ein vertragliches Zur\u00fcckbehaltungsrecht als vereinbart.<\/li>\n<\/ol>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">12. Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort, Information VSBG<\/span><\/h2>\n<ol class=\"dwsol\">\n<li class=\"dwsli\">F\u00fcr den Auftrag, seine Ausf\u00fchrung und sich hieraus ergebende Anspr\u00fcche gilt ausschlie\u00dflich deutsches Recht. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, die berufliche Niederlassung des Steuerberaters. Dies gilt auch f\u00fcr den Fall, dass der Auftraggeber nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder der Wohnsitz oder gew\u00f6hnliche Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.<\/li>\n<li class=\"dwsli\">Der Steuerberater ist \u2013 nicht \u2013 bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (\u00a7\u00a7 36, 37 VSBG).<sup>6)<\/sup><\/li>\n<\/ol>\n<h2><span style=\"color: #8fbede;\">13. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit<\/span><\/h2>\n<p><span>Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen dadurch nicht ber\u00fchrt.<\/span><\/p>\n<p>________________________<\/p>\n<p class=\"dwsfootnote\">1)<span style=\"font-size: 16px;\">\u00a0<\/span><span style=\"font-size: 16px;\">Bei online abgeschlossenen Vertr\u00e4gen mit Verbrauchern ist der DWS-Vordruck Nr. 1130 \u201eMuster-Widerrufsbelehrung, Muster-Zustimmungserkl\u00e4rung und Muster-Widerrufsformular f\u00fcr online abgeschlossene Verbrauchermandate\u201c zu beachten.<\/span><span style=\"font-size: 16px;\">\u00a0<\/span><b style=\"font-size: 16px;\">Auf die weiterf\u00fchrenden Hinweise im DWS-Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.<\/b><\/p>\n<p class=\"dwsfootnote\">2) Der Begriff \u201eSteuerberater\u201c umfasst jeweils auch Steuerbevollm\u00e4chtigte.<\/p>\n<p class=\"dwsfootnote\">3) Zur Verarbeitung personenbezogener Daten muss zudem eine Rechtsgrundlage aus Art. 6 DSGVO einschl\u00e4gig sein. Der Steuerberater muss au\u00dferdem die Informationspflichten gem. Art. 13 oder 14 DSGVO durch \u00dcbermittlung zus\u00e4tzlicher Informationen erf\u00fcllen.<span>\u00a0<\/span><b>Hierzu sind die Hinweise und Erl\u00e4uterungen im DWS-Hinweisblatt Nr. 1007 zu den DWS-Vordrucken Nr. 1005 \u201eDatenschutzinformationen f\u00fcr Mandanten\u201c und Nr. 1006 \u201eDatenschutzinformation zur Verarbeitung von Besch\u00e4ftigtendaten\u201c zu beachten.<\/b><\/p>\n<p class=\"dwsfootnote\">4) Bitte Betrag einsetzen. F\u00fcr die Wirksamkeit dieser Haftungsbegrenzung muss bei einer Einzelkanzlei ein Betrag von mindestens 1 Mio. \u20ac angegeben werden und die vertragliche Versicherungssumme muss mindestens auch in dieser H\u00f6he bestehen; andernfalls ist die Ziffer 6 nicht rechtswirksam. F\u00fcr Berufsaus\u00fcbungsgesellschaften gelten h\u00f6here Betr\u00e4ge (siehe Fn. 5).<span>\u00a0<\/span><b>Auf die weiterf\u00fchrenden Hinweise im DWS-Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.<\/b><\/p>\n<p class=\"dwsfootnote\">5) Nach \u00a7 55f Abs. 1 StBerG ist jede Berufsaus\u00fcbungsgesellschaft, gleich welcher Rechtsform, zum Abschluss und zur Unterhaltung einer Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet. Differenziert geregelt ist die H\u00f6he der erforderlichen Versicherungssumme, je nachdem, ob durch die Rechtsform eine Beschr\u00e4nkung der Haftung vorliegt (vgl. \u00a7 55f Abs. 2 und 3 StBerG). Nach \u00a7 67a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StBerG kann die Haftung durch allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden, wenn insoweit Versicherungsschutz besteht. Die vertragliche Versicherungssumme muss den Vorgaben hinsichtlich des einzelnen Schadensfalles entsprechen; andernfalls ist die Ziffer 6 nicht wirksam.<span>\u00a0<\/span><b>Auf die Hinweise im DWS-Merkblatt Nr. 1001 wird verwiesen.<\/b><\/p>\n<p class=\"dwsfootnote\">6) Falls die Durchf\u00fchrung von Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle gew\u00fcnscht ist, ist das Wort \u201enicht\u201c zu streichen. Auf die zust\u00e4ndige Verbraucherschlichtungsstelle ist in diesem Fall unter Angabe von deren Anschrift und Website hinzuweisen.<\/p>\n<p class=\"dwscoypright\">\u00a9 01\/2025 DWS Steuerberater Medien GmbH \u00b7 Bestellservice: Postfach 02 35 53 \u00b7 10127 Berlin \u00b7 Telefon 0 30\/2 88 85 66 \u00b7 Telefax 0 30\/28 88 56 70 \u00b7 E-Mail: info@dws-medien.de \u00b7 Internet: www.dws-medien.de<\/p>\n<p class=\"dwscoypright\">Alle Rechte vorbehalten. Es ist nicht gestattet, die Produkte ganz oder teilweise nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem Weg zu vervielf\u00e4ltigen.<br \/>Dieses Produkt wurde mit \u00e4u\u00dferster Sorgfalt bearbeitet, f\u00fcr den Inhalt kann jedoch keine Gew\u00e4hr \u00fcbernommen werden.<br \/>Aus Gr\u00fcnden der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen m\u00e4nnlich, weiblich und divers (m\/w\/d) verzichtet. S\u00e4mtliche Personenbezeichnungen gelten gleicherma\u00dfen f\u00fcr alle Geschlechter.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.18.0&#8243; _module_preset=&#8220;default&#8220; custom_padding=&#8220;3px|||||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_section][et_pb_section fb_built=&#8220;1&#8243; _builder_version=&#8220;4.16&#8243; custom_margin=&#8220;-83px|||||&#8220; global_colors_info=&#8220;{}&#8220;][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>&nbsp; Stand: Januar 2025 &nbsp; Die folgenden \u201eAllgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen\u201c gelten f\u00fcr Vertr\u00e4ge1)\u00a0zwischen Steuerberatern2)\u00a0und steuerberatenden Berufsaus\u00fcbungsgesellschaften (im Folgenden \u201eSteuerberater\u201c genannt) und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas anderes ausdr\u00fccklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. 1. Umfang und Ausf\u00fchrung des Auftrags F\u00fcr den Umfang der vom Steuerberater zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag ma\u00dfgebend. [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-216","page","type-page","status-publish","hentry"],"aioseo_notices":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kanzlei-weinreich.de\/ueber-uns\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/216","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kanzlei-weinreich.de\/ueber-uns\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/kanzlei-weinreich.de\/ueber-uns\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kanzlei-weinreich.de\/ueber-uns\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kanzlei-weinreich.de\/ueber-uns\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=216"}],"version-history":[{"count":18,"href":"https:\/\/kanzlei-weinreich.de\/ueber-uns\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/216\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1769,"href":"https:\/\/kanzlei-weinreich.de\/ueber-uns\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/216\/revisions\/1769"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kanzlei-weinreich.de\/ueber-uns\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=216"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}