Recht
„Gerechtigkeit ist Wahrheit in Aktion.“
(Benjamin Disraeli)
Testament, Schenkungen und Übertragungen zu Lebzeiten
Denken Sie jetzt an später
Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Nie zu früh, aber oft schon zu spät
Vertragsrecht & Vertragsgestaltung
Vertrag kommt von vertragen
Selbstanzeige / Steuerstrafrecht
Wieder ruhig schlafen können!
Testamentsvollstreckung
Ihr Wille zählt!
Testament, Schenkungen und
Übertragungen zu Lebzeiten
haben Sie schon an später gedacht?
Wer kennt nicht aus der eigenen Erfahrung einen Erb- oder Schenkungsfall, der aus dem Ruder gelaufen ist?
Herr Weinreich berät Sie zur Errichtung eines Testaments, eines Erbvertrages, eines Schenkungsvertrages
Was müssen Sie beachten?
Problem Erbengemeinschaft
Verhinderung von Erbengemeinschaften, denn allzu oft bewahrheitet sich, dass im Wort Erbengemeinschaft auch das Wort „GEMEIN“ steckt
Fiskus
Optimierung der Belastung mit Erbschaftsteuer, denn Sie sollen den Fiskus enterben, nicht Ihre Erben
Ihr Wille zählt
Einsatz eines Testamentsvollstreckers um Ihren letzten Willen und Ihre Anweisungen konsequent, schnell und sicher umzusetzen.
Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bestimmen und regeln, was diese im Fall der eigenen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit tun darf.
In welchen Belangen kann mich der/die Bevollmächtige vertreten?
Eine Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson die Möglichkeit, stellvertretend für den Vollmachtgeber zu entscheiden und zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen.
Welche Vorteile bietet eine Patientenverfügung?
Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird das Betreuungsgericht einen Amtsbetreuer einsetzen, auf dessen Auswahl der Betroffene keinerlei Einfluss nehmen kann. Es kann also passieren, dass jemand zum Betreuer bestellt wird, der zum Betroffenen und seinem sozialen Umfeld keinerlei persönlichen Bezug hat.Ut efficitur condimentum mauris. Mauris in consequat mauris. Quisque non maximus ipsum a facilisis
Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?
Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie, wann, unter welchen Bedingungen und in welcher Art und Weise Sie eine medizinische Untersuchung, Behandlung oder lebensverlängernde Maßnahmen wünschen, für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären können. Sie kann auch die Frage der Organspende behandeln. Der Arzt, das Behandlungsteam, Ihr Bevollmächtigter und auch Ihr Betreuer ist an Ihren Behandlungswunsch, den Sie in der Patientenverfügung bestimmt haben, gebunden.
Vertragsrecht & Vertragsgestaltung
Andreas Weinreich
Aufgrund der im Deutschen Recht geltenden Privatautonomie sind Sie im Prinzip völlig frei, Verträge abzuschließen.
Wir beraten Sie beim Entwurf rechtssicherer Verträge nach Ihren individuellen Vorstellungen.
Selbstanzeige / Steuerstrafrecht
Wann ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ratsam?
Wenn Sie aus persönlichen Motiven (z.B. anstehende Erbfolge) Ihr Vermögen dem Finanzamt offenlegen möchten;
Wenn eine erhöhte Entdeckungsgefahr (z.B. aufgrund von Änderungen zwischenstaatlicher Abkommen, Datendiebstahl, Bargeldkontrollen an der Grenze, ausgeschiedenen Mitarbeitern, geschiedenen Ehegatten) für nicht erklärtes Vermögen besteht,
Testamentsvollstreckung
Wann ist ein Testamentsvollstrecker nötig?
es mehrere erbberechtigte Kinder gibt
Eheleute Kinder mit in die Ehe eingebracht haben, Stichwort Patchwork Family
mit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gerechnet wird es Ihnen um die vollständige, unabhängige Umsetzung Ihrer Anweisungen und Auflagen geht
die Familienangehörigen entlastet werden sollen
das Vermögen minderjähriger Erben bis zur Volljährigkeit verwaltet werden soll
Kinder mit Behinderung abgesichert werden sollen
sich Erben in der Privatinsolvenz befinden
die Errichtung einer Stiftung auf den Todesfall geplant ist