Recht

„Gerechtigkeit ist Wahrheit in Aktion.“

(Benjamin Disraeli)

Testament, Schenkungen und Übertragungen zu Lebzeiten

Denken Sie jetzt an später

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Nie zu früh, aber oft schon zu spät

Vertragsrecht & Vertragsgestaltung

Vertrag kommt von vertragen

Selbstanzeige / Steuerstrafrecht

Wieder ruhig schlafen können!

Testamentsvollstreckung

Ihr Wille zählt!

Testament, Schenkungen und
Übertragungen zu Lebzeiten

haben Sie schon an später gedacht?

Wer kennt nicht aus der eigenen Erfahrung einen Erb- oder Schenkungsfall, der aus dem Ruder gelaufen ist?

 

Herr Weinreich berät Sie zur Errichtung eines Testaments, eines Erbvertrages, eines Schenkungsvertrages

Testamtent

Was müssen Sie beachten?

Problem Erbengemeinschaft

Verhinderung von Erbengemeinschaften, denn allzu oft bewahrheitet sich, dass im Wort Erbengemeinschaft auch das Wort „GEMEIN“ steckt

Fiskus

Optimierung der Belastung mit Erbschaftsteuer, denn Sie sollen den Fiskus enterben, nicht Ihre Erben

Ihr Wille zählt

Einsatz eines Testamentsvollstreckers um Ihren letzten Willen und Ihre Anweisungen konsequent, schnell und sicher umzusetzen.

Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit der Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bestimmen und regeln, was diese im Fall der eigenen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit tun darf.

In welchen Belangen kann mich der/die Bevollmächtige vertreten?

Eine Vorsorgevollmacht gibt einer Vertrauensperson die Möglichkeit, stellvertretend für den Vollmachtgeber zu entscheiden und zu handeln. Die Vorsorgevollmacht kann sich auf die Wahrnehmung bestimmter einzelner oder aber auch aller Angelegenheiten beziehen.

Welche Vorteile bietet eine Patientenverfügung?

Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, wird das Betreuungsgericht einen Amtsbetreuer einsetzen, auf dessen Auswahl der Betroffene keinerlei Einfluss nehmen kann. Es kann also passieren, dass jemand zum Betreuer bestellt wird, der zum Betroffenen und seinem sozialen Umfeld keinerlei persönlichen Bezug hat.Ut efficitur condimentum mauris. Mauris in consequat mauris. Quisque non maximus ipsum a facilisis

Was ist der Unterschied zur Patientenverfügung?

Mit der Patientenverfügung bestimmen Sie, wann, unter welchen Bedingungen und in welcher Art und Weise Sie eine medizinische Untersuchung, Behandlung oder lebensverlängernde Maßnahmen wünschen, für den Fall, dass Sie Ihren Willen nicht mehr (wirksam) erklären können. Sie kann auch die Frage der Organspende behandeln. Der Arzt, das Behandlungsteam, Ihr Bevollmächtigter und auch Ihr Betreuer ist an Ihren Behandlungswunsch, den Sie in der Patientenverfügung bestimmt haben, gebunden.

Vertragsrecht & Vertragsgestaltung

Andreas Weinreich

Aufgrund der im Deutschen Recht geltenden Privatautonomie sind Sie im Prinzip völlig frei, Verträge abzuschließen.

Wir beraten Sie beim Entwurf rechtssicherer Verträge nach Ihren individuellen Vorstellungen.

Selbstanzeige / Steuerstrafrecht

Wann ist eine strafbefreiende Selbstanzeige ratsam?

Wenn Sie aus persönlichen Motiven (z.B. anstehende Erbfolge) Ihr Vermögen dem Finanzamt offenlegen möchten;

Wenn eine erhöhte Entdeckungsgefahr (z.B. aufgrund von Änderungen zwischenstaatlicher Abkommen, Datendiebstahl, Bargeldkontrollen an der Grenze, ausgeschiedenen Mitarbeitern, geschiedenen Ehegatten) für nicht erklärtes Vermögen besteht,

Testamentsvollstreckung

Wann ist ein Testamentsvollstrecker nötig?

es mehrere erbberechtigte Kinder gibt

Eheleute Kinder mit in die Ehe eingebracht haben, Stichwort Patchwork Family

mit der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen gerechnet wird es Ihnen um die vollständige, unabhängige Umsetzung Ihrer Anweisungen und Auflagen geht

die Familienangehörigen entlastet werden sollen

das Vermögen minderjähriger Erben bis zur Volljährigkeit verwaltet werden soll

Kinder mit Behinderung abgesichert werden sollen

sich Erben in der Privatinsolvenz befinden

die Errichtung einer Stiftung auf den Todesfall geplant ist

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