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Personalfragebogen geringfügig (Minijob) oder kurzfristig Beschäftigte
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Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte Minijob
Antrag auf Befreiung der Rentenversicherungspflicht Minijob
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Checkliste Einkommensteuererklärung
Checkliste Zusatzunterlagen für Grenzgänger Schweiz
Checkliste für Erbschafts-/ Schenkungssteuererklärung
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Berufsgenossenschaft
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, sich innerhalb von einer Woche nach Eröffnung des Betriebes bei der Berufsgenossenschaft anzumelden.
Betriebsnummer
Wenn Sie einen Mitarbeiter beschäftigen möchten, müssen Sie zuerst eine Betriebs-Nummer bei der Agentur für Arbeit beantragen. Unter der Ihnen zugeteilten Betriebs-Nr. erfolgt sodann die An- und Abmeldung von Mitarbeitern bei der Krankenkasse. Die Beantragung einer Betriebs-Nummer löst keine Kosten aus.
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Künstlersozialkasse
Viele wissen nicht, dass für die Inanspruchnahme künstlerischer oder publizistischer Leistungen eine Sozialabgabe zu zahlen ist:
- Für selbstständige Künstler und Publizisten ist die Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu zahlen.
- Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbstständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.
Unternehmer, die Leistungen selbstständiger Künstler oder Publizisten in Anspruch nehmen, müssen an dem gesetzlich geregelten Meldeverfahren teilnehmen.
Auf der Seite der Künstlersozialkasse können Sie als selbstständiger Künstler oder Publizist nachlesen, ob Sie die Voraussetzungen für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse erfüllen.
Übersicht künstlicher oder publisistischer Leistungen
Wer eine künstlerische oder publizistische Leistung in Anspruch genommen hat, findet hier alle Informationen zur Künstlersozialabgabe, zum Meldeverfahren und eine Übersicht, für welche Leistungen die Künstlersozialabgabe zu zahlen ist.
Ob die Zahlung der Künstlersozialabgabe erfolgt ist, prüft die Deutsche Rentenversicherung. Die Prüfungen bezüglich der Künstlersozialabgabe nehmen derzeit zu, da viele bisher ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen sind. Dies liegt oftmals daran, dass das Thema vollkommen ignoriert wird. Wenn Sie beispielsweise von einem selbstständigen Multimedia- oder Grafik-Designer Leistungen für Ihre Homepage, einen Flyer, Ihr Logo oder Ähnliches beziehen, sind Sie in den meisten Fällen zur Abführung der Künstlersozialabgabe verpflichtet.
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Um Bußgelder und Nachzahlungen nach einer Rentenversicherungsprüfung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Ihrer Meldeverpflichtung nachzukommen.
Mindestlohn
Minijob Zentrale
Basiswissen zu Minijobs, Minijobs im gewerblichen Bereich und Minijobs im privaten Haushalt.
Sofortmeldepflicht
Fragen & Antworten zur Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.
Zur Verbesserung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung wurde zum 01.01.2009 für Arbeitgeber bestimmter Branchen die Pflicht zur Abgabe einer Sofortmeldung eingeführt. Das bedeutet, dass Arbeitgeber, die in den unten aufgeführten Branchen tätig sind, für Ihre Arbeitnehmer vor Aufnahme der Beschäftigung eine Sofortmeldung abgeben müssen.
Sofern Sie Ihre Lohnbuchhaltung selbst machen, haben Sie die Möglichkeit, die Sofortmeldung über die Ausfüllhilfe „SV NET ONLINE“ abzugeben. Diese Ausfüllhilfe kann Tag und Nacht kostenlos genutzt werden.
Die Sofortmeldung wird unmittelbar an die Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) übermittelt. Ein Ersatz der Sofortmeldung durch eine schriftliche Anzeige per Brief, Telefax oder E-Mail ist nicht zulässig.
Zum Link Allgemeine Informationen zur Sofortmeldepflicht
Die hier aufgeführten Branchen sind zur Abgabe einer Sofortmeldung verpflichtet.
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
Unfallversicherung
Die Berufsgenossenschaften sind ein Teil der deutschen Sozialversicherung. Sie sind Unfallversicherungsträger für Unternehmen und deren Beschäftigte. Aufgabe der Berufsgenossenschaft ist es, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Außerdem unterstützt die Berufsgenossenschaft Unternehmen beim Arbeitsschutz und bietet Schulungen für die Versicherten an. Im Falle eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit sind die Beschäftigten eines Unternehmens versichert und haben Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Zum Link: Fragen und Antworten zur Unfallversicherung